Ausschreibung Pacht landwirtschaftlicher Flächen
Die Stadt Stößen ist Eigentümerin der nachfolgend aufgeführten landwirtschaftlichen Flächen und bietet diese zur Pacht an:
Gemarkung Flur | Flurstück | Nutzungsart | Größe lt. ALB (ha) | Pacht-fläche (ha) |
Stößen Flur 1 | 69 | Ackerland | 0,4080 | 0,3480 |
106/1 | Ackerland | 0,6430 | 0,6430 | |
311/76 | Ackerland | 0,0630 | 0,0630 | |
513/63 | Ackerland | 0,1305 | 0,1100 | |
Stößen Flur 2 | 51/1 | Ackerland | 2,1868 | 2,1868 |
52/4 | Ackerland | 2,1224 | 2,1224 | |
59/3 | Ackerland | 7,0857 | 7,0857 | |
Stößen Flur 4 | 45 | Ackerland | 3,0480 | 3,0480 |
Stößen Flur 6 | 18/2 | Ackerland | 0,5518 | 0,5518 |
Gesamt | 16,1587 |
Eine Haftung der Gemeinde in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie die-nen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Be-schaffenheit.
Ausschreibungsbedingungen:
1. Ausschreibungsobjekt
Die Verpachtung erfolgt im Gesamtpaket.
Die Flächen der Flur 1 und 6 sind Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens Görschen V 611-46 BLK 023. Erlangt vor Ablauf der Pachtzeit der Flurbereinigungsplan des FBV Görschen V Bestandskraft ist der Vertrag an die neuen Rechts- und Eigentumsverhältnisse anzupas-sen.
2. Verpachtungszeitraum
01.11.2023 – 31.10.2033 (10 Jahre)
3. Teilnehmerkreis
a. Der Teilnehmerkreis wird auf ortsansässige Betriebe beschränkt. Ortsansässig ist ein Be-trieb, dessen Sitz in Sachsen-Anhalt liegt. Dabei werden die Landwirte bevorzugt, je näher deren Sitz zur Stadt Stößen liegt. Das heißt, für Landwirte mit Sitz in der Stadt Stößen wird die Ortsansässigkeit zu 100 % bewertet, mit Sitz in der Verbandsgemeinde Wethautal zu 66,6 % und mit Sitz im Burgenlandkreis zu 33,3 %. Außerhalb des Burgenlandkreis aber in-nerhalb von Sachsen-Anhalt liegende Betriebe erhalten keine Bewertung zur Ortsansässig-keit, können sich aber an der Ausschreibung beteiligen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Pachtangebot beizufügen.
b. Des Weiteren werden Betriebe bevorzugt, die nach der Verordnung (EU) 2018/48 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen …“ (Abl. L 150 vom 14.06.2018, S. 1) in der derzeit gültigen Fassung arbeiten und sich einem Kontroll-verfahren nach den im zughörigen EU-Folgerecht festgelegten Kriterien unterziehen. Eine Bestätigung der zuständigen Stelle des Landes (nicht älter als 6 Monate) ist dem Pachtan-gebot beizufügen.
4. Abgabe des Gebots
Das Gebot muss spätestens bis zum Schlusstermin 28.04.2023 08:00 Uhr schriftlich oder per Fax bei der
Stadt Stößen c/o Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld
Tel. 034422/4140 Fax 034422/41415
Kennzeichnung -Pachtangebot Gemarkung Stößen 16 ha ab 01.11.2023-
eingegangen sein. Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokol-liert und den Interessenten der Eingang ihres Gebots bestätigt. Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe der Postanschrift zwingend notwendig.
5. Inhalt des Gebots
Interessierte Landwirte werden zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und be-dingungsfreien Pachtgebots aufgefordert.
Das Pachtangebot muss den Gesamt-Euro-Betrag für die 16,1587 ha ausweisen. Durch den Pächter sind darüber hinaus Nebenkosten, wie Steuern, Berufsgenossenschafts- und Un-terhaltungsverbandsbeiträge zu übernehmen.
6. Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote.
Die Bewertung der Angebote erfolgt in folgender Gewichtung:
Preisangebot 50 %, ökologische Landwirtschaft 30 %, Ortsansässigkeit 20 %
Das Preisangebot der einzelnen Bieter wird prozentual zum Höchstpreisgebot gewertet.
Sofern mehrere Gebote die Höchstbewertung erreichen, werde die Bieter dieser Gebote darüber informiert und es wird den Bietern unter Fristsetzung die Möglichkeit eingeräumt, ein neuerliches Gebot abzugeben.
Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren im Sinne des Vergaberechts. Aus dem Verfahren können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden. Alle mit der Ange-botsabgabe und dem Vertragsabschluss verbundene Kosten trägt der Pächter. Aufwen-dungen werden nicht erstattet.
Die Gemeinde ist in ihrer Zuschlagserteilung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Angebote zu entscheiden. Die Bieter werden über die Nichtannahme Ihres Gebots informiert.