Öffentliche Bekanntmachung über die Einebnung von Grabstätten

Diese Bekanntmachung ist neben der Veröffentlichung auf der Internetseite auch im „Heimatspiegel“, auf dem Friedhof Schmerdorf,
sowie an folgenden Hinweistafeln ab dem 20.07.2023 veröffentlicht:

  • Ortsteil Pohlitz am Mehrzweckgebäude (Landstraße 20)
  • Schule Wethau (am Grundstück Hirtengraben 1)
  • Bushaltestelle Ortsmitte Wethau (neben dem Grundstück Hauptstraße 21)
  • Bushaltestelle Kleinwethau (neben dem Grundstück Kleinwethau 12)
  • Funkenburg (neben dem Grundstück Funkenburg 25)
  • Roter Berg (neben dem Grundstück Roter Berg 1)


Auf dem Friedhof in Schmerdorf werden ab dem 02.10.2023 folgende im beiliegenden Friedhofsplan eingezeichnete Gräber eingeebnet.

Begründung: Ablauf der Ruhe- und Nutzungsfristen

Die abzuräumenden Grabstätten werden durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Die Verfügungs-/Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätte (Grabmale, Einfassungen und die Bepflanzung) bis 01.10.2023 zu entfernen.
Die Entfernung der Grabstätte bedarf der vorherigen Zustimmung der Verbandsgemeinde Wethautal.

Kontakt:

Friedhofsverwaltung, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen

Tel.: 034422-41441 oder friedhofsverwaltung@vgem-wethautal.de


Betroffene Grabstätten, welche nicht bis zum 01.10.2023 beseitigt wurden, gehen ab dem 02.10.2023 in das Eigentum der Gemeinde Wethau über.

 

Wethau, den 05.07.2023

gez.: Benjamin Ritter
Bürgermeister