Erklärung zur Barrierefreiheit des Webautritt der Verbandsgemeinde Wethautal

Die Verbandsgemeinde Wethautal ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.vgem-wethautal.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).
Zur Prüfung der Vereinbarkeit wurde und wird kontinuierlich eine Selbstbewertung durchgeführt.

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Außnahmen mit dem o.g. Anforderungen teilweise nicht vereinbar:

  1. Der "Fußbereich", welcher sich auf unten allen Seiten des Internetauftritts befindet, der Bereich "Aktuelle Sprechzeiten der Verwaltung" und der "Bürgermelder" enthalten eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung in der Mobilansicht bedienbar ist.
    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt.
    Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt.
  2. Diverse Medien unter "Bekanntmachungen", "Satzungen" und "Bauleitplanung" auf den Seiten der Verbandsgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden sind ggf. nicht ausreichend betitelt, bzw. geben die Beschreibungen nicht den kompletten Inhalt der Medien wieder. Eine komplette Inhalts-Beschreibung eines Bildes oder eines Dokumentes ist auf Grund der Gestaltung des Webauftrittes, sowie eventueller Komplexität der Medien (z.B. Bebauungspläne) nicht möglich.
  3. Sog. Captcha-Abfragen, welcher der Sicherheitsüberprüfung beim "Bürgermelder" und im "Kontaktformular" dienen, stehen nur als Bildversionen (Text aus Bild erkennen) zur Verfügung.
    Hier wird alternativ eine Vorlese-Funktion zur Verfügung gestellt.

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Etwaige Mängel im Bezug auf die Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars oder per eMail an die folgende Adresse mitteilen: info@vgem-wethautal.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn eine Barriere gemeldet wurde und nach angemessener Zeit keine zufriedenstellende Abhilfe geleistet wird, besteht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle, nach § 16d Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA), zu wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de

per Telefon:
+49 3923 751 - 175

per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt