Sanierungsgebietssatzung Osterfeld-Innenstadt

Satzung der Stadt Osterfeld über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Osterfeld-Innenstadt"

Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung und des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1987 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Osterfeld in seiner Sitzung am 27.08.2002 folgende Satzung:

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes


Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen umgestaltet und damit verbessert werden. Das insgesamt 26,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Osterfeld-Innenstadt". Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1 : 1000 vom Juni 2001 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Verfahren


Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 Baugesetzbuch (BauGB) ist ausgeschlossen.

§ 3
Inkrafttreten


Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Osterfeld, den 28.08.2002




Seidel
Bürgermeister


Verfahrensvermerke:

Die Veröffentlichung erfolgte am 13. September 2002 im Amtsblatt der VGem Heidegrund "Osterfelder Zeitung / Heidegrund Kurier