Wahltag
Gemäß §§ 6 und 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 38 a der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der jeweils derzeit gültigen Fassung, wird der Tag der Bürgermeisterwahl und der Tag der eventuell notwendig werdenden Stichwahl in der Stadt Stößen bekannt gemacht.
I. Wahltag
Der Stadtrat der Stadt Stößen hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 folgende Festlegungen getroffen:
1. Die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) in der Stadt Stößen findet am Sonntag, den 29.03.2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, statt.
2. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, den 19.04.2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, durchgeführt.
II. Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Staaten der Europäischen Union
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie sind verpflichtet, eine Versicherung gemäß § 38 a Abs. 2 (Anlage 8 b) KWO LSA mit ihrer Bewerbung bei der Gemeindewahlleiterin vorzulegen.
gez. Cornelia Schade
Gemeindewahlleiterin
