Stellenausschreibung ehrenamtlicher Bürgermeister (m/w/d) der Stadt Stößen
In der Stadt Stößen als Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Wethautal ist die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.07.2026 zu besetzen.
In der Stadt Stößen leben auf einer Fläche von 729 ha ca. 890 Einwohner. Sie liegt in der Mitte des Burgenlandkreises, unmittelbar an der Bundesstraße 180 zwischen Zeitz und Naumburg (Saale). Zur Stadt Stößen gehören die Ortsteile Nöbeditz, Priestädt und Stößen.
Der ehrenamtliche Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, den 29.03.2026 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stößen für die Dauer von sieben (7) Jahren direkt gewählt und in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Er (m/w/d) ist Organ der Mitgliedsgemeinde, vertritt und repräsentiert diese und ist Vorsitzender (m/w/d) des Gemeinderates.
Hat bei der Wahl kein Bewerber (m/w/d/) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 19.04.2026 eine Stichwahl unter den Bewerbern (m/w/d) statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Für die Tätigkeit erhält der ehrenamtliche Bürgermeister (m/w/d) eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Stadt Stößen für ehrenamtlich Tätige richtet.
Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister (m/w/d) ist, wer
• Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist
• am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat
• nicht von der Wählbarkeit im Sinne von § 40 Abs. 2 des Kommunal-verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ausgeschlossen ist.
Gemäß § 38a der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Dieser Personenkreis wird darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Vorlage einer Versicherung mit dem in § 38a Abs. 2 KWO LSA bezeichneten Inhalt besteht.
Ferner wird darauf verwiesen, dass die in § 41 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 und Abs. 2 KVG LSA Genannten nicht gleichzeitig Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde sein können. Eine Person darf nicht in mehreren Mitgliedsgemeinden Bürgermeister sein.
Nach § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister (m/w/d) von mindestens 7 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die entsprechenden Formblätter sind bei der Verbandsgemeinde Wethautal, Wahlbüro, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Besucheradresse: Rathaus Stößen, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen, Tel. 03 44 22 / 414 20) erhältlich.
Die Beibringung von Unterstützungsunterschriften entfällt,
wenn der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Bürgermeisters bewirbt
für Bewerber (m/w/d), die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) unterstützt werden, wenn für die Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde
Dies trifft für folgende Parteien und Wählergruppen zu:
• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• Alternative für Deutschland (AfD)
• DIE LINKE (DIE LINKE)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• Wählergruppe „Gemeinsam für Stößen“ (GfS)
Über diese genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstigen Nachweise erforderlich.
Die Bewerbung hat schriftlich zu erfolgen und muss mindestens den Namen, den Vornamen, den Beruf, den Geburtstag und den Geburtsort enthalten. Die notwendigen Formulare können bei der Verbandsgemeindewahlleiterin, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Besucheradresse: Rathaus Stößen, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen, Tel. 03 44 22 / 414 20) abgefordert werden.
Die Bewerbungen sind unter Angabe des Kennwortes „Bürgermeisterwahl Stößen“ bis spätestens 20.01.2026, 18.00 Uhr bei der
Verbandsgemeinde Wethautal
Gemeindewahlleiterin
Corseburger Weg 11
06721 Osterfeld
einzureichen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung und dauert bis 20.01.2026, 18.00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen gemäß § 30 KWG LSA nur bis zur Zulassung der Bewerbungen zurückgenommen werden können. Über die Zulassung der Bewerbung entscheidet der Wahlausschuss der Verbandsgemeinde Wethautal spätestens am 58. Tag vor der Wahl. Der Termin zu der Sitzung des Wahlausschusses der Verbandsgemeinde Wethautal über die Zulassung der Bewerbungen wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Auskünfte über die Form der Bewerbung erteilt das Wahlbüro der Verbandsgemeinde Wethautal, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen, Tel. 034422 414 20, E-Mail: wahlbuero@vgem-wethautal.de
gez.: Horst Schubert
Bürgermeister
