Bekanntmachung zur Gemeinderatswahl in der Stadt Stößen vom 09. Juni 2024 – Freibleiben eines Sitzes einer nächst festgestellten Bewerberin in den Gemeinderat der Stadt Stößen
Gemäß § 47 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590) und § 75 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) gebe ich folgendes bekannt:
Herr Sebastian Adam scheidet mit Ablauf des 30.04.2026 aus dem Gemeinderat der Stadt Stößen aus. Wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode ausscheidet, rückt der nächst festgestellte Bewerber nach (§ 42 Abs. 4 KVG LSA).
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 als nächst festgestellte Bewerberin Frau Kathrin Krug für den Wahlvorschlag der Wählergruppe „Gemeinsam für Stößen“ (GfS) festgestellt.
Frau Kathrin Krug lehnt als nächst festgestellte Bewerberin die Annahme eines Sitzes gem. § 41 Abs.1 Nr.3 KVG iVm § 48 Abs. 1 und 2 KWO LSA ab und verzichtet auf die ihr zustehenden Rechte. Damit scheidet sie als nächst festgestellte Bewerberin aus.
Da für die Wählergruppe GfS kein nächst festgestellter Bewerber mehr vorhanden ist, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt (§ 47 Abs. 3 KWO LSA).
Osterfeld, den 20.04.2026
gez. Cornelia Schade
Gemeindewahlleiterin
