Bekanntmachung über die Satzung der Stadt Stößen zur Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stößen-Altstadt"

Nach § 162 Baugebesetzbuch(BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl IS. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, und §45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBlLSA S.288), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Stößen am 03.03.2021 die Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stößen Altstadt" als Satzung beschlossen.