Auslegung Lärmaktionsplan und Lärmkartierung der Gemeinde Schönburg
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Gemeinden verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn ihre Bürger von Umgebungslärm betroffen sind.
Hier finden Sie Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönburg.
Die Pläne können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und%20erschuetterungen/laermaktionsplanung/
Datum: 03.04.2018