Bekanntmachung über Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Leislau"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Molauer Land hat in der öffentlichen Sitzung am 05.05.2025 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Leislau" in seiner letzten Fassung der 2. Änderung gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Leislau" in seiner letzten Fassung der 2. Änderung und die nachfolgend genannten in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025 im Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal, Zi. EG 3 Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld während folgender Zeiten öffentlich einsehbar aus:

Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di   09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi  09.00 - 12.00 Uhr
Do  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr   09.00 - 12.00 Uhr

Folgende Unterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes über die Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal, unter dieser Seite (int. Link), sowie über das ber das Landesportal Sachsen – Anhalt unter 🠚 www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de (ext. Link) unter dem Sachsen-Anhalt-Viewer (Kartenauswahl Rubrik „Planen und Bauen“ > Unterebene „Kommunale Bauleitplanung“ > Anklicken in der Karte „Verbandsgemeinde Wethautal“) eingesehen werden:

  • Entwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Leislau" in seiner letzten Fassung der 2. Änderung bestehend aus
    • Planzeichnung im Stand April 2025
    • Begründung mit Umweltbericht im Stand April 2025
  • Auswertungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen zum Entwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Leislau" in seiner letzten Fassung der 2. Änderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen können im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung elektronisch per E-Mail abgegeben werden, an: bauamt@vgem-wethautal.de.
Bei Bedarf können diese Stellungnahmen auch auf anderem Weg schriftlich (Postanschrift: Verbandsgemeinde Wethautal, Bauamt, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld oder zur Niederschrift vor Ort) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Leislau" in seiner letzten Fassung der 2. Änderung der Gemeinde Molauer Land unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.