Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Gemeinderat

Gemäß § 47 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98) und § 75 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), gebe ich Folgendes bekannt:

Herr Karl-Joachim Krüger ist mit Wirkung vom 15.12.2021 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf ausgeschieden. Wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode ausscheidet, rückt der nächst festgestellte Bewerber nach (§ 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA).

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2019 als nächst festgestellten Bewerber Herrn Steve Kunze für den Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Schönes Wethautal -WG SWT- festgestellt.

Insofern rückt Herr Steve Kunze in den Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf nach.


Osterfeld, 07.03.2022

gez. Cornelia Schade
Gemeindewahlleiterin