Bekanntmachung über Öffentlichen Auslegung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbegebiet OT Seiselitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Mertendorf „Gewerbegebiet OT Seiselitz“ für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung) gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Mertendorf „Gewerbegebiet Ortsteil Seiselitz“, bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, dem Text, Teil B, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, Teil C, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht liegen nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit: vom 23.03.2026 bis zum 28.04.2026 in der Verbandsgemeinde Wethautal, Zimmer EG 3, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld,  während folgender Dienstzeiten:

Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di   09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi  09.00 - 12.00 Uhr
Do  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr   09.00 - 12.00 Uhr

für Jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information aus.

Die Planunterlagen können auch hier auf der Seite der Verbandsgemeinde abgerufen werden. Sie sind ebenso auf der Internetseite unter -> www.beteiligung.sachsen-anhalt.de (ext. Link) einsehbar.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde Wethautal, Frau Strahl (Tel.-Nr. 034422 414-54, E-Mail-Adresse: bauamt@vgem-wethautal.de), wird empfohlen.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 28.04.2026 von Jedermann schriftlich und während der zuvor genannten Zeiten im Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 1, 06721 Osterfeld, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an folgende Anschrift bauamt@vgem-wethautal.de möglich.