Bekanntmachung zum Aufhebungsverfahren Bebauungsplans Nr. 2 "Industriegebiet"

Der Stadtrat der Stadt Osterfeld hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Rückplanung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industriegebiet“ der Stadt Osterfeld bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.

Die Begründung wurde gebilligt.

Mit der Bekanntmachung der Satzung tritt der Bebauungsplan Nr. 2 „Industriegebiet“ der Stadt Osterfeld außer Kraft.

Der aufgehobene Bebauungsplan Nr. 2 „Industriegebiet“ der Stadt Osterfeld sowie die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung finden Sie hier auf dieser Seite.