Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Meineweh - Auszahlung Jagdbeitrag
Der Gesetzgeber lässt eine automatische Auszahlung des Jagdertrages leider nicht zu. Es muss durch den Jagdgenossen ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Für die Jagdgenossen, die bereits für die Jahre 2018 bis 2022 eine Auszahlung erhalten haben und bei denen seit dieser Zeit kein Eigentümerwechsel sowie keine Veränderung der Anzahl und Größe der bejagdbaren Grundstücke oder der Bankverbindung zu verzeichnen ist, kann der Antrag formlos gestellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung und dem Info-Schreiben, die nachfolgend angehangen sind.
Zudem finden Sie auch hier entsprechenden Formulare.
Datum: 12.10.2026

