Abforderung Fragebogen Bürgerbefragung

Der Gemeinderat Wethau hat in seiner Sitzung am 09.08.2023 in Anlehnung an § 28 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Bürgerbefragung mit folgenden Fragestellungen beschlossen:

  1. Sehen Sie die Notwendigkeit einer Ortsumfahrung für Wethau?
  2. Stimmen Sie der Errichtung von Brückenbauwerken gemäß der
    Voruntersuchung vom April 2023 zu?
  3.  Wünschen Sie, dass weitere Varianten untersucht werden?

Als Abstimmungstag wurde der 17.09.2023 festgelegt. Die Befragung erfolgt anonym. Die Teilnahme ist freiwillig. An der Befragung kann jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Wethau teilnehmen, sofern er auch in das Wählerverzeichnis der Bürgermeisterwahl am 17.September 2023 aufgenommen worden ist.

Anforderung eines Fragebogens

Ihr Recht auf Teilnahme an der Bürgerumfrage können Sie am 17.09.2023 von 8.00-18.00 Uhr im Wahllokal: Turnhalle Wethau, Hirtengraben 2, 06618 Wethau wahrnehmen. D.h., der Fragebogen wird im Wahllokal bereitgehalten.

Wer am Abstimmungstag verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefabstimmung.
Stimmberechtigte können um postalische Übersendung des Fragebogens zur Bürgerumfrage bis zum 13.09.2023 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Wethautal, bitten.
Der Fragebogen kann außerdem bis zum 15.09.2023 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Wethautal, Rathaus Stößen, 1. OG, Zi. 4, Naumburger Straße 33, 06667 Stößen mündlich oder schriftlich beantragt und abgeholt werden.

Das Formular für die Beantragung eines Fragebogens finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und eine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. An eine andere Person als der/den Stimmberechtigte/n persönlich wird der Fragebogen nur ausgehändigt, wenn die bevollmächtigte Person von der/dem Stimmberechtigten bereits auf dem Antrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Fragebögen werden nicht ersetzt. Mit der Erteilung des Fragebogens erhält der Stimmberechtigte zugleich einen Briefumschlag

Wer durch Brief abstimmt, muss den Umschlag mit dem Fragebogen so rechtzeitig an die Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld übersenden, dass der Fragebogen spätestens am 17.09.2023 bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Fragebogen kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wird der Fragebogen persönlich beantragt, besteht auch die Möglichkeit, die Stimmabgabe auf dem Fragebogen an Ort und Stelle durchzuführen.

Wethau, den 21.08.2023

gez.: Benjamin Ritter
Bürgermeister