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Satzung der Stadt Osterfeld über die Ausübung von Vorkaufsrechten
nach § 25 Abs.1 BauGB
- Vorkaufssatzung -
Aufgrund des § 25 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Osterfeld in seiner Sitzung am 25.03.2010 folgende "Satzung der Stadt Osterfeld über die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 25 Abs.1 BauGB - Vorkaufssatzung -" beschlossen :
§ 1
Städtebauliche Maßnahme
Die Stadt beabsichtigt, die geordnete städtebauliche Entwicklung einschließlich der Erschließung und der landschaftsräumlichen Einbindung im Bereich der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriepark Heidegrund Süd" in der Gemarkung Kleinhelmsdorf der Stadt Osterfeld zu sichern.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurstücke der Stadt Osterfeld in der Gemarkung Kleinhelmsdorf und ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Besonderes Vorkaufsrecht
1. Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Osterfeld ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß
§ 25 Abs.1 BauGB an Grundstücken zu.
2. Sofern für Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß
§ 24 Abs. 1 BauGB besteht, findet diese Satzung keine Anwendung.
3. Der Verkäufer eines im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung gelegenen Grundstücks hat der Stadt den
Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des
Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer nur eintragen, wenn ihm
die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes nach dieser Satzung nachgewiesen ist.
4. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach dieser Satzung richtet sich nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Osterfeld, 26.03.2010
Seidel
Bürgermeister
Dienstsiegel
Anlage zur Vorkaufssatzung der Stadt Osterfeld
Verfahrensvermerke:
Die Veröffentlichung erfolgte am 12.05.2010 im Heimatspiegel