Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Ergänzungssatzung Nr. 1 Gartenstraße Ortsteil Osterfeld

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB


Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1200 m² und befindet sich im Südwesten von Osterfeld südlich der Bahnhofstraße (L190).
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile des Flurstückes 218/6 in der Flur 4 der Gemarkung Osterfeld am Südöstlichen Ende der Gartenstraße.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Ergänzungsatzung Nr. 1 Gartenstraße OT Osterfeld gemäß § 34 Abs. 4 BauGB, bestehend aus der  Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom

30.06.2023 bis zum 31.07.2023

während folgender Dienststunden:

Montag:         von 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:       von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:      von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:   von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:          von 08.00 - 12.00 Uhr

im Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11 in 06721 Osterfeld zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich während der Auslegung zur Planung zu äußern. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur  Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift info@vgem-wethautal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam  gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 Gartenstraße OT Osterfeld ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/ möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Frau Strahl (Tel.-Nr. 034422 414-54, E-Mail-Adresse bauamt@vgem-wethautal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Nr. 1 Gartenstraße OT Osterfeld gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.