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Beschluss über Nutzungsentgelte für gemeindliche Einrichtungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 nachfolgende Nutzungsentgelte für die Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten durch Privatpersonen oder juristische Personen in der Gemeinde Meineweh beschlossen.
Beschluss mit Anlage
Jahresrechnung 2011
Gemäß §§ 170, 44 Absatz 3, Ziff. 4a der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl LSA S. 383), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh in seiner Sitzung am 25.09.2012 die Jahresrechnung der Gemeinde Meineweh für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung erteilt hat.
Osterfeld, 09.10.2012
gez. Beckmann
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Genehmigung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Meineweh
Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh hatte in seiner Sitzung am 21.02.2012 die Einführung eines Wappens und einer Flagge für die Gemeinde beschlossen.
Der Landrat des Burgenlandkreises erteilte der Gemeinde Meineweh mit Urkunde vom 30.04.2012 die Genehmigung zur Führung eines Wappens und der Flagge.
Die Veröffentlichung der Genehmigung mit dem Wappen und der Flagge erfolgte im Amtsblatt des Verwaltungsamtes Halle am 17.04.2012.
Die entsprechenden Dokumente sind nachfolgend hinterlegt:
Wappen und Flagge
Namensänderung der Gemeinde
Ab 01.08.2011 heißt die Gemeinde "Anhalt Süd" Gemeinde "Meineweh". Der Landrat des Burgenlandkreises hat mit Verfügung vom 20.05.2011, Az.: 151103/H/54.013, die Hauptsatzung der Gemeinde geändert.
Ab dem 01.08.2011 ist damit der Gemeindename "Meineweh" rechtskräftig.
Die Einwohner der Gemeinde werden nunmehr aufgefordert ihre Personaldokumente im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Wethautal ändern zu lassen.
Dazu ergehen folgende Hinweise: